Defibrilatorpflicht
•
Bei Wettkämpfen muss ein Defibrillator zugänglich vorhanden sein.
•
Bei Wettkämpfen muss mind. 1 Person anwesend sein welcher die Autorisierung zu Benutzung hat.
•
Autorisierte Benutzer sind:Personen die den Grundkurs gemacht haben (8 Kursstunden).Nach diesem
Kurs wird man in der Landesnotrufzentrale eingetragen und bekommt eine Bestätigung. Diese hat
einLeben lang GültigkeitDer Kurs hingegen muss alle 2 Jahre aufgefrischt werden (4 Kursstunden)Die
Diplome müssen bitte dem Hauptverein ausgehändigt und aufbewahrt werden.
•
Ausgenommen sind Veranstaltungen wie z.B.: Ski- oder Radrennen wo es nicht möglich ist das
gesamte Veranstaltungs-gelände abzudecken.Auch bei Wettkämpfen wo der Dachsportverband die
Anwesenheit des Weissen Kreuzes vorsieht.
•
Spesen für Grundkurs und Retraining übernimmt der Hauptverein.Bitte jede Saison um Kontrolle ob
jede Mannschaft eine Person mit der Befähigung für den Defibrillator hat.