Defibrilatorpflicht
Bei Wettkämpfen muss ein Defibrillator zugänglich vorhanden sein. Bei Wettkämpfen muss mind. 1 Person anwesend sein welcher die Autorisierung zu Benutzung hat. Autorisierte Benutzer sind:Personen die den Grundkurs gemacht haben (8 Kursstunden).Nach diesem Kurs wird man in der Landesnotrufzentrale eingetragen und bekommt eine Bestätigung. Diese hat einLeben lang GültigkeitDer Kurs hingegen muss alle 2 Jahre aufgefrischt werden (4 Kursstunden)Die Diplome müssen bitte dem Hauptverein ausgehändigt und aufbewahrt werden. Ausgenommen sind Veranstaltungen wie z.B.: Ski- oder Radrennen wo es nicht möglich ist das gesamte Veranstaltungs-gelände abzudecken.Auch bei Wettkämpfen wo der Dachsportverband die Anwesenheit des Weissen Kreuzes vorsieht. Spesen für Grundkurs und Retraining übernimmt der Hauptverein.Bitte jede Saison um Kontrolle ob jede Mannschaft eine Person mit der Befähigung für den Defibrillator hat.